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FlexOHS

Occupational Health and Safty

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Arbeits- und Gesundheitsschutz (OHS)

Mitarbeiter sind das größte Kapital für ein Unternehmen. Daher ist Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für ein erfolgreiches Unternehmen besonders wichtig.

Benötigen Sie Unterstützung?

Unsere individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Leistungen gewährleisten die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und  die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften.

Gefährdungsbeurteilung

Das ArbSchG verpflichtet alle Arbeitgeber, Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen  und ggf. Maßnahmen daraus abzuleiten. Form und Umfang einer Gefährdungs-beurteilung regelt das Gesetz dabei nicht explizit. Um Mitarbeiter dauerhaft vor Arbeitsunfällen zu schützen, sollten Gefährdungs-beurteilungen vor Aufnahme neuer Tätigkeiten und Prozessen, bei Veränderungen und nach Arbeitsunfällen durchgeführt werden.

Betriebsanweisung

Nach §9 der BetrSichV muss jeder Arbeitgeber dafür sorgen, dass den Beschäftigten Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel oder Verfahren in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Für verwendete Gefahrstoffe muss gemäß § 14 GefStoffV ebenfalls eine Betriebs-anweisung erstellt sein.

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Explosionsschutzdokument

Im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung müssen Gefährdungen, die sich durch gefährliche, explosionsfähige Gemische ergeben, in einem Explosions-schutzdokument ausgewiesen werden. Aus dem Explosionsschutz-dokument muss hervorgehen, dass die Explosionsgefährdung ermittelt und bewertet wurde sowie geeignete organisatorische und technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die GefSoffV aber auch die BetrSichV nehmen Bezug auf dieses Dokument.

Antragsbearbeitung

Nach § 18 BetrSichV bedürfen verschiedene Anlagen vor Montage, Inbetriebnahme und Änderung der Erlaubnis. Hierfür müssen entsprechende Antragsunterlagen erarbeitet und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Beratung

Die Arbeitswelt unterliegt permanenten Veränderungen. Auf diese Veränderung muss jedes Unternehmen frühzeitig und transparent reagieren. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen, damit Unternehmerentscheidungen von Beginn den Arbeits- und Gesundheitsschutz einbeziehen.

Unterweisung

Unterweisungen der Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich zu wiederholen. Wir helfen z.B. bei der Erstellung der Unterweisungsvorlagen oder führen die Unterweisung im Auftrag durch.

Wir freuen uns, dass Sie uns kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen Rede und Antwort und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich.

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